Mitgliedschaft 

Aktivmitglieder sind die Pächter*innen der Gartenparzelle während der Pachtdauer. Mit einem Antrag auf eine Gartenpacht bewirbt man sich gleichzeitig um Vereinsmitgliedschaft.

Die Aktivmitgliedschaft erlischt mit der Beendigung des Pachverhältnisses zwischen dem Verein und dem Aktivmitglied. Pro Gartenparzelle ist nur eine Person als Pächter*in bzw. als Aktivmitglied registriert. Der Verein kennt aber auch die Gartenpartnerschaft, bei der eine weitere Person zusätzlich für den Garten als beteiligte Person eingetragen werden kann. Gartenpartner*innen sind aber nicht Aktivmitglieder und haben auch kein Stimmrecht an der GV. Der Vertrag zur Gartenpacht wird auschliesslich mit einer Ansprechperson abgeschlossen.

Ich möchte eine Gartenparzelle pachten. Was muss ich tun? 

Ein Gesuch für eine Gartenpacht muss schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Anmeldeformular auf dem Postweg oder als PDF-Datei per E-Mail an die Präsidentin Sandra Horat eingereicht werden. Anmeldungen über das Kontaktformular auf der Webseite des Vereins werden nicht bearbeitet. Über den Eingang der Anmeldung sowie die Länge der Warteliste wird keine Korrespondenz geführt. Die  Gärten werden jeweils auf Ende der Pachtdauer per 31. Oktober des Jahres gekündigt. Neupachten beginnen deshalb in den meisten Fällen am 1. November. Aufgrund der Kündigungsfrist von 3 Monaten werden Interessent*innen im Zeitraum von August bis September kontaktiert. Es gibt aber immer wieder ausserterminliche Kündigungen.

Ein Pachtvertrag wird zu Beginn provisorisch mit einer Probezeit von 2 Jahren abgeschlossen. Das Nichtbefolgen der Vorschriften in der Kleingartenordnung sowie im Betriebsreglement hat die Kündigung zur Folge.

Die Nachfrage nach Gartenparzellen bei unserem Verein ist gross. Wir haben eine lange Warteliste mit Anmeldungen. Eine Anmeldung für eine Gartenparzelle bzw. Vereinsmitgliedschaft gilt jeweils für ein Jahr und muss jedes Jahr erneuert werden. Um die Chance für eine Gartenparzelle zu erhöhen, empfehlen wir, jeweils bei anderen Vereinen ebenfalls ein Antrag zu stellen. Je nach Stadtteil sind die Gärten weniger gefragt, als bei uns.

Als Alternative zu einem Familiengarten kann auch die Mitgliedschaft bei einem Gemeinschaftsgarten empfohlen werden. Die Stadt Zürich vergibt zudem immer wieder Einzelflächen. Es lohnt sich, regelmässig auf der Webseite von Grün Stadt Zürich nach freien Pachtflächen Ausschau zu halten.

Anmeldeformulare